Abgasuntersuchung ASU bei betrieb mit Pflanzenoe
Keine Angst vor der ASU brauchen sich Pflanzenoelfahrer zu machen.
Der Ausstoss von Russpartikeln bei der Pflanzenoelverbrennung gegenüber der Dieselverbrennung ist nur halb so hoch.
Nur in der Startphase ist der Ausstoss an Russpartikeln erhöht .
Die Emissionen von Feinstaub sind niedriger als im Dieselbetrieb.
Und auch die Verunreinigungen durch Schwefel und Schwermetalle entfallen weitgehend.
ASU
Die Abgasuntersuchung (AU) ist eine in Deutschland gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung von Kraftfahrzeugen. Durch die Untersuchung soll sichergestellt werden, dass die Abgaswerte der zugelassenen Kraftfahrzeuge über den Nutzungszeitraum innerhalb festgelegter Abgasnorm bleiben.
Die AU ersetzt seit 1. Dezember 1993 die Abgassonderuntersuchung (ASU), die nur für Kraftfahrzeuge mit Benzinmotor vorgeschrieben war. Bei Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Grenzwerte wurde die Betriebsgenehmigung entzogen.
Die Untersuchung muss in folgenden Zeitabstaenden durchgefuehrt werden:
Ottomotor
ohne Katalysator12 Monate
ungeregelter Katalysator12 Monate
geregelter Katalysator24 Monate (Taxen/Mietwagen: 12 Monate) x)
Dieselmotor
bis 3,5t zul. Gesamtgewicht24 Monate (Taxen/Mietwagen: 12 Monate) x)
über 3,5t zul. Gesamtgewicht12 Monate
x) die erste AU bei PKW ist erst 36 Monate nach Erstzulassung noetig.
Ausgenommen von der Pflicht zur Abgasuntersuchung sind (siehe § 47a Abs. 1 StVZO):
- Fahrzeuge mit Ottomotor mit weniger als vier Raedern, einem zulaessigen Gesamtgewicht von weniger
als 400 kg oder einer bauartbedingten Hoechstgeschwindigkeit bis zu 50 km/h
- Dieselfahrzeuge mit weniger als vier Raedern oder einer bauartbedingten Hoechstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h
- vierraedrige Leichtkraftfahrzeuge
- land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen.
Der Nachweis der durchgefuehrten AU erfolgt durch ein sechseckiges Siegel auf dem vorderen Kennzeichen, das das Jahr und (oben stehend) den Monat der naechsten AU anzeigt. Bei der AU wird eine Bescheinigung ausgestellt, die im Fahrzeug mitzufuehren und bei Polizeikontrollen vorzulegen ist.
In Österreich entspricht die Abgasuntersuchung der § 57a-Kontrolle um die Pruefplakette oder ugs. das Pickerl für das Fahrzeug zu erhalten.
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