Pöl - Tec

Biokraftstoffe & Alternative Energie - Pflanzenoel Bioethanol Umruesten und Tankstellen



 

 

Das Auto Pflanzenoel (Poel) Lexikon

KFZ Steuern

Auto Lexikon

Tabelle fuer die Berchnung der PKW Steuer Benzin und Dieselfahrzeuge.

Bei der Verwendung alternativer Kraftstoffe (z. B. Erdgas oder Rapsoel) und bei Hybridfahrzeugen gelten die vorgenannten Regelungen fuer Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor (Otto und Diesel) entsprechend. Zusaetzliche Beguenstigungen sind nicht vorgesehen.
Pkw, die ausschließlich ueber einen Antrieb durch Elektromotor verfuegen, der ueberwiegend aus mechanischem oder elektrochemischem Energiespeicher gespeist wird, sind ab dem Tag der erstmaligen Zulassung fuer fuenf Jahre steuerbefreit. Nach Ablauf der Befreiung gelten Steuersaetze je angefangene 200 kg verkehrsrechtlich zulaessiges Gesamtgewicht (bis 2000 kg: 11,25€/ueber 2 000 kg bis 3 000 kg: 12,02 €/ueber 3 000 kg bis 3 500 kg: 12,78 €). Die Steuer wird auf die Haelfte des stufenweise berechneten Betrags ermaeßigt.

Emissionsgruppe
Schluessel-Nr. in den Fahrzeugpapieren
(5.+6. Stelle)
Steuersatz je angefangene100 cm3 in EUR
Ottomotor
Dieselmotor
Euro-3 *5, Euro-4 *6,
3-Liter-Auto *7,5-Liter-Auto*8
44-48, 53-70, 72-75

6,75 €

15,44 €
Euro-3 *9, 5-Liter-Auto *8
49-52

7,36 €

16,05 €
D3 *5, D4 *6, 3-Liter-Auto *7,
5-Liter-Auto *8
30-33, 36-43

6,75 €

15,44 €
Euro-2 5-Liter-Auto*8
25, 26, 27, 35, 71

7,36 €

16,05 €
Euro-1 und vergleichbare,
5-Liter-Auto *8
01, 02, 03 *1*2*3, 04 *3, 09 *3, 11, 12, 13,14, 16, 18, 21, 22, 28, 29, 34, 77

15,13 €

27,35 €
nicht schadstoffarme Pkw, die bei Ozonalarm fahren duerfen
10 *3, 15 *3, 17, 19, 20, 23, 24

21,07 €

33,29 €
schadstoffarme Pkw, die bei Ozonalarm nicht fahren duerfen
03, 04, 05 *4, 09

25,36 €

37,58 €
uebrige Pkw
00, 05, 06, 07, 08, 10, 15, 88
25,36 €
37,58 €
 

*1 Hat das Kraftfahrzeug einen Hubraum von mehr als 2.000 cm3, gilt die Schluesselnummer uneingeschraenkt als Nachweis.

*2 Hat das Kraftfahrzeug einen Hubraum von 1.400 bis 2.000 cm3 , muss zusaetzlich durch eine Herstellerbescheinigung nachgewiesen werden, dass eine der im Anhang zu § 40 c Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) unter Nr. 2.2.1 (Anlage XXIII StVZO), 2.2.2 (Anhang III A der RL 70/220/EWG) oder 2.2.4 (RL 91/441/EWG) genannten Anforderungen erfuellt ist. Die Anforderungen gelten bei nachtraeglich durch technische Massnahmen in ihrem Abgasverhalten verbesserten Kraftfahrzeugen auch dann als erfuellt, wenn die Einhaltung der Auspuffimmissionsgrenzwerte einer der vorgenannten Vorschriften durch den Hersteller bescheinigt worden ist. Da Anlage XXV StVZO nur fuer Fahrzeuge mit einem Hubraum von gleich oder mehr als 1.400 cm3 gilt, findet Nr. 2.2.3 des Anhangs zu § 40c Abs. 1 (BImSchG) keine Anwendung, da die dort genannte RL 89/458/EWG nur fuer Fahrzeuge mit einem Hubraum von weniger als 1.400 cm3 gilt.

*3 Kraftfahrzeuge mit Fremdzuendungsmotor (Benziner) muessen nachweislich vor dem 26. Juli 1995 mit Katalysator und geregelter Gemischaufbereitung (GKAT) ausgeruestet worden sein. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn im Fahrzeugbrief/-schein unter Ziffer 5 Antriebsart "OTTO/GKAT" und die Schluesselnummer "51" eingetragen sind. Eine entsprechende Eintragung unter Ziffer 33 ist dem gleichwertig. Bei aelteren Kraftfahrzeugen, die mit einem G-Kat ausgeruestet sind, sollten gegebenenfalls die Angaben im Fahrzeugbrief und -schein von der Zulassungsstelle entsprechend geaendert werden.

*4 Gilt nur fuer Fahrzeuge, die vor dem 1. Oktober 1986 erstmals zugelassen und vor dem 1. Januar 1988 als bedingt schadstoffarm A anerkannt wurden.

*5 Kraftfahrzeuge, die die D3- bzw. EURO 3-Grenzwerte einhalten, erhalten laengstens bis zum 31.12.2005 eine befristete Steuerbefreiung von maximal 250 DM/127,82 € (Otto)/500 DM/255,65 € (Diesel), sofern die Fahrzeuge vor dem 01.01.2000 erstmals zugelassen wurden.

*6 Kraftfahrzeuge, die die D4- bzw. EURO 4-Grenzwerte einhalten, erhalten laengstens bis zum 31.12.2005 eine befristete Steuerbefreiung von maximal 600 DM/306,78 € (Otto)/1200 DM/613,55 € (Diesel), sofern die Fahrzeuge vor dem 01.01.2005 erstmals zugelassen wurden.

*7 Sogenannte 3-Liter-Autos erhalten laengstens bis zum 31.12.2005 eine befristete Steuerbefreiung von maximal 1000 DM/511,29 €.

*8 Sogenannte 5-Liter-Autos erhalten laengstens bis zum 31.12.2005 eine befristete Steuerbefreiung von maximal 500 DM/255,65 €, sofern die Fahrzeuge vor dem 01.01.2000 erstmals zugelassen wurden.

*9 Diese sog. Euro 3 Fahrzeuge der Gruppe II (oder III) erfuellen nur die Euro 2 Abgasgrenzwerte.

 

Seitenanfang

 

 

Private Seiten für erneuerbare Energie - ToplisteoeKO-Top100.de
Energieliga.de
Share

Poel-Tec Die Pflanzenoel Auto Informationsseite Stand:
NEWS: Pflanzenoel Biokraftstoff Biodiesel Alternative Energie Ethanol - Nachrichten  Forum: Auto Pflanzenoel Biokraftstoff Biodiesel Alternative Energie Ethanol    MediaWiki    Die Seiten von Poel-Tec Verlinken
Texte oder Teile davon aus Wikipedia Ihr Inhalt steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation.
Pflanzenoel & Biokraftstoffe - Alternative Energie - Biokraftstoffe & Alternative Energie - Pflanzenoel Bioethanol Umruesten und Tankstellen