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Auto Technik Lexikon - Technik und Treibstoffe

Zulassungsbescheinigung

Auto Lexikon

Zulassungsbescheinigung

Die Zulassungsbescheinigung ist eine amtliche Urkunde zur Klaerung des Eigentums an einem Kraftfahrzeug und der Erfuellung der technischen Betriebsvoraussetzungen. Sie wurde sukzessiv bis zum Jahr 2005 in den Laendern der Europaeischen Union eingeführt.

Eigentlich sollte mit dieser Umstellung eine Vereinheitlichung der bislang unterschiedlichen nationalen Zulassungsprozeduren sowie eine Verbesserung des Datenschutzes geleistet werden. Beispielsweise konnte man aus dem ehemaligen deutschen Fahrzeugbrief den Namen und die Anschrift von bis zu sechs Vorbesitzern sowie den Zeitraum ihrer Halterschaft entnehmen.

Tatsächlich besteht jedoch offenbar von Land zu Land, mitunter sogar von Region zu Region ein gewisses Mass an Uneinheitlichkeit fort oder wurde sogar im Zuge der Umstellung neu geschaffen. Der Datenschutz ist europaweit nicht ueberall im gleichen Masse gewaehrleistet.

Vorteile

Als Vorteile der neuen Dokumente werden vor allem die höhere Faelschungssicherheit und die EU-weite Lesbarkeit und Vereinheitlichung hervorgehoben. Daneben weist die Zulassungsbescheinigung Teil I einen höheren Informationsgehalt auf als der bisherige Fahrzeugschein.

Nachteile

Kritisiert wird hauptsaechlich, dass in Teil II nur noch die letzten beiden Eigentuemer des Kfz aufgefuehrt werden können (im Gegensatz zu bisher sechs im deutschem Fahrzeugbrief,), da somit die Wertermittlung für gebrauchte Fahrzeuge erschwert wird. Von der EU wird jedoch angefuehrt, dass diese begrenzte Halterauflistung aus datenschutzrechtlichen Gruenden unerlaesslich sei. Unter dem Punkt B(1) wird dafuer die Anzahl der Vorhalter des Kfz eingetragen.

Für Kfz-Neuanmeldungen und -Ummeldungen ersetzt die Zulassungsbescheinigung Teil I ab 1. Oktober 2005 in Deutschland den bisherigen Fahrzeugschein, die Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt den Fahrzeugbrief.

Umtausch

Eine generelle Umtauschpflicht ist nicht gegeben. Allerdings darf es für ein Fahrzeug kein Nebeneinander von alten und neuen Papieren geben.

Eine Umtauschpflicht besteht, wenn ohnehin ein neuer Fahrzeugschein auszustellen ist, z. B. wenn ein Fahrzeugschein verloren gegangen ist (unabhaengig davon, ob der alte Fahrzeugbrief noch vorhanden ist). Der Fahrzeugschein wird vernichtet und durch die Zulassungsbescheinigung Teil I, der Fahrzeugbrief entwertet und durch die Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt.

Zulassungsbescheinigung Teil I (ehem. Fahrzeugschein)

Probleme bereitet mitunter die uebertragung alter Informationen in die neuen Papiere. So wird in Deutschland in Teil I Ziffer 15 (Bereifung) beispielsweise nur noch eine Reifengroesse eingetragen. Die Dokumentation etwaiger alternativer Eintragungen oder Befreiungen von Reifenbindungen sowie aller weiteren eintragungspflichtigen technischen Änderungen zum Serienzustand soll in Feld 22 (Bemerkungen und Ausnahmen) mit entsprechender Referenzierung (im Fall der Reifenbindungen z.B. zur Ziffer 15) erfolgen, dies wird aber offensichtlich regional nicht einheitlich gehandhabt.

Grundsaetzlich dient das neue Feld 22 der Zulassungsbescheinigung Teil I zur uebernahme der Eintragungen im Feld „Bemerkungen“ des frueheren Fahrzeugscheins.

Reicht der Platz dort nicht aus, wird ein Beiblatt ausgegeben, mitunter auch angeheftet. Manche Strassenverkehrsaemter fuellen dieses Feld mit einer Ausfuellhilfe aus, die die Verweise auf die Ziffern des alten Kfz-Scheines automatisch auf die Ziffern der Zulassungsbescheinigung Teil I ueberfuehrt, so dass die Referenzierung wieder stimmt.

Man sollte sich unbedingt bei Ausstellung der neuen Papiere den alten Fahrzeugbrief entwertet aushaendigen lassen und sorgfaeltig aufbewahren, damit immer recherchiert werden kann, wie die urspruenglichen Eintragungen ausgesehen haben. Es empfiehlt sich in jedem Fall, eine korrekte uebertragung aller Informationen bei Ausstellung der neuen Papiere sorgfaeltig zu pruefen und wenn möglich noch sofort im Strassenverkehrsamt zu reklamieren.

Zulassungsbescheinigung Teil II (ehem. Fahrzeugbrief)

Teil II (landlaeufig Fahrzeugbrief genannt) besteht in Deutschland aus einem einseitig bedruckten Dokument auf faelschungsgesichertem Spezialpapier im Format 21 × 30,48 cm (formatiert 21 × 29,7 cm).

Die Vorbesitzer (Halter) eines Fahrzeugs sind mit Ausnahme des letzten Vorhalters (im Unterschied zum – bis 30. September 2005 ausgegebenen – Fahrzeugbrief) nicht mehr namentlich nachvollziehbar. Es wird statt dessen nur noch der Tag der ersten Zulassung und die Anzahl der Vorhalter eingetragen. Ab dem dritten Halter des Fahrzeugs wird für jeden weiteren zweiten nachfolgenden Halter (also den fuenften, den siebten etc) ein neues Dokument bei der Zulassung ausgestellt.

 

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