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5. Methodisches Vorgehen bei der Begrenzung der Partikelemissionen


In der Gesamtmasse der Partikelemission am Auspuff entsprechend der gueltigen gesetzlichen Definition der Typpruefung sind hauptsaechlich folgende Fraktionen enthalten (Abb. ):

    • · NanoPartikel (NanoParticles, Nucleation Mode) mit einem Durchmesser unter 100 nm haben zahlenmaessig den groessten Anteil, tragen wegen ihrer geringen Masse jedoch nur mit einem geringen Anteil zur gesamten Partikelmasse bei.
    • Agglomerierte Partikel (Accumulation Mode) mit einem Durchmesser ueber 100 nm machen einen geringen Teil der Partikelzahl aus, tragen jedoch den weitaus groessten Teil zur Masse bei.
 

Wenn man von der These ausgeht, dass jedem lungengaengigen Partikel mit einem Durchmesser unter 5 μm eine spezifische Wirkung zuzuschreiben ist, dann kommt es aus Gruenden des Gesundheitsschutzes auf die Minderung der Partikelzahl an, die in keinem festen Verhaeltnis zur Partikelmasse steht. Umgekehrt reicht zukuenftig eine Minderung der Partikelmasse nicht aus, um die Partikelzahl effektiv und in gleichem Mass zu mindern. So kann z.B. heute bei gleicher Partikelzahl die Partikelmasse um den Faktor 6 variieren und ausgehend von derselben Partikelmasse die Partikelzahl um den Faktor 2, wie Vergleichsmessungen an Pkw im Auftrag von ACEA zeigen [20]. (Abb. ) Es ist moeglich, die Masse der Partikel durch eine Minderung der agglomerierten Partikel erheblich zu reduzieren, waehrend gleichzeitig die grosse Zahl der NanoPartikel kaum reduziert wird. Eine weitere Herabsetzung der massenbezogenen Partikelgrenzwerte z.B. um den Faktor 10 reicht prinzipiell aus, um das Ziel des Gesundheitsschutzes zu erreichen, wenn daraufhin effektive Partikelfilter oder gleichwertige Techniken mit einer hohen Minderungsrate ueber den gesamten Groessenbereich der Partikel einschliesslich der NanoPartikel zum Einsatz kommen. Um Zielverfehlungen in Form von technischen Entwicklungen zu verhindern, die hauptsaechlich auf die Minderung der Masse hin optimiert sind, ist als flankierende Massnahme zur Begrenzung der Partikelmasse eine Begrenzung der Partikelzahl notwendig. Mit dieser Zielsetzung waere es sinnvoll zu fordern, dass die Groessenverteilungskurve der Partikelemission eine auf niedrigem Niveau angesetzte Grenzlinie nicht ueberschreiten darf, wie in Abb. 39 schematisch dargestellt. Diese Grenzkurve muesste nicht unbedingt eine Gerade sein.
Sie koennte in ihrer Form dem typischen Verlauf einer Partikelgroessenverteilung angepasst werden, um insbesondere die Zahl der NanoPartikel effektiv zu begrenzen. Allerdings setzt eine derartige Begrenzung eine fuer die Typpruefung geeignete Messmethode voraus, mit deren Hilfe die Groessenverteilung oder die Partikelzahl in mehreren Groessenklassen bestimmt werden kann.
Derartige Messmethoden sind bisher jedoch nur als Labormethoden im wissenschaftlichen Bereich verfuegbar und koennen, wie das unten beschriebene Particulate Measurement Programm (PMP) der ECEGRPE zwischenzeitlich gezeigt hat, die Anforderungen einer fuer die Typpruefung geeigneten Methode nicht erfuellen.

Insbesondere im Bereich zukuenftiger niedriger Partikelemissionen, auf die es hier ankommt, besteht kein zwangslaeufiger oder physikalisch bedingter Zusammenhang zwischen der Partikelmasse und der Partikelzahl, wobei Abgasnachbehandlungssysteme einen zusaetzlichen Einfluss auf diesen Zusammenhang haben koennen. Abb 38 aus einem im Auftrag von ACEA durchgefuehrten Messprogramm zeigt ausserdem, welchen Einfluss das verwendete Messsystem auf die Quantitaet und die Qualitaet der gemessenen Partikelemission hat . Mit dem Ziel, die Eignung der massenbezogenen Partikelbegrenzung fuer die Zukunft zu ueberpruefen und eine Methode der Partikelbegrenzung mit besserem Wirkungsbezug vorzuschlagen, wurde im Jahr 2001 auf Ebene der ECEGRPE und in Abstimmung mit der EUKommission eine Expertengruppe „Particle Measurement Programme (PMP)“ unter dem Vorsitz von UK und unter Mitwirkung zahlreicher Mitgliedstaaten und Verbaende gegruendet.

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