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6.2 Nutzfahrzeugmotoren

Fuer Nutzfahrzeugmotoren ist zur Anpassung der Abgasgrenzwerte EURO V vor allem die weitere Minderung der Partikelemission bis auf PartikelfilterNiveau mit der gleichen Begruendung wie bei DieselPkw erforderlich, eine Halbierung des NOxGrenzwertes der Stufe EURO V auf 1,0 g/kWh als Massnahme zur Einhaltung der NECRichtlinie 2001/81/EG, sowie eine weitere Senkung des NOxGrenzwertes auf 0,5 g/kWh ab 2010.
Die Richtlinie 1999/96 EG ueber Massnahmen gegen die Emissionen von Nutzfahrzeugmotoren sieht eine Grenzwertstufe EURO V mit u. a. einem NOxGrenzwert von 2,0 g/kWh sowohl fuer den stationaeren als auch fuer den dynamischen europaeischen Testzyklus vor, der ab 2008 fuer die Erteilung der Betriebserlaubnis fuer neue Motortypen und ab 2009 fuer das Inverkehrbringen von allen neuen Nutzfahrzeugmotoren gilt. Artikel 7 der Richtlinie enthaelt den Auftrag an die Kommission, bis zum 31. Dezember 2002 die verfuegbare Technologie zur Einhaltung des NOx Grenzwertes fuer 2008 zu pruefen und in einem Bericht an das Europaeische Parlament und an den Rat ggf. neue Vorschlaege vorzulegen. Dieser Bericht soll auch ueberlegungen zur weiteren Absenkung des NOxGrenzwertes EURO V ab 2008/2009 oder einem spaeteren Zeitpunkt beinhalten.
Eine weitere Herabsetzung der Grenzwerte fuer CO und Kohlenwasserstoffe ist nach heutigem Erkenntnisstand nicht dringlich.
Es gelten folgende Gesichtspunkte, z.T. analog zu Pkw:
· Die Grenzwerte sollen kraftstoffneutral sein.
· Eine Halbierung des NOxGrenzwertes der Stufe EURO V auf 1,0 g/kWh als Massnahme zur Einhaltung der NECRichtlinie 2001/81/EG, sowie eine weitere Senkung des NOxGrenzwertes auf 0,5 g/kWh als Stufe EURO VI ab 2010 ist erforderlich.
· Die Einfuehrung eines verschaerften Partikelgrenzwertes soll als Anpassung der Stufe EURO V ab 2008 erfolgen. Der Partikelgrenzwert (massenbezogen und auf den European Stationary Cycle ESC sowie den European Transient Cycle ETC bezogen) ist auf „PartikelfilterNiveau“zu definieren. Da die Partikelgrenzwerte 0,02 g/kWh im ESC und gleichzeitig 0,03 g/kWh im ETC durch Einsatz einer effektiven Abgasnachbehandlung zur NOxMinderung und unter Ausnutzung der gegenseitigen Abhaengigkeit von NOxund Partikelemission auch ohne Partikelfilter eingehalten werden koennen, waere die mit Partikelfilter sicher erreichbare Minderungsrate von 90 % auf diese Werte fuer die Fortschreibung anzuwenden. Dies ergibt 0,002 g/kWh im ESC und 0,003 g/kWh im ETC.
· Eine Herabsetzung der massenbezogenen Partikelgrenzwerte um den Faktor 10 reicht prinzipiell aus, um das Ziel des Gesundheitsschutzes zu erreichen, wenn daraufhin effektive Partikelfilter oder gleichwertige Techniken mit einer hohen Minderungsrateueber den gesamten Groessenbereich der Partikel einschliesslich der NanoPartikel zum Einsatz kommen. Fuer die gravimetrische Bestimmung der Partikelemission auf niedrigem Niveau steht das in den USA fuer den Einsatz ab 2007 definierte Messverfahren zur Verfuegung. Um Zielverfehlungen in Form von technischen Entwicklungen zu verhindern, die hauptsaechlich auf die Minderung der Masse hin optimiert sind, ist als flankierende Massnahme zur Begrenzung der Partikelmasse eine Begrenzung der Partikelzahl notwendig und rechtzeitig anzukuendigen.
· Es ist ein weltweit harmonisierter transienter Testzyklus fuer Nutzfahrzeugmotoren in der Entwicklung (WHDC), der zukuenftig auch auf EUEbene zusammen mit weiteren neuen Anforderungen (z.B. Begrenzung der offcycle Emissionen) eingefuehrt wird. Der Zeitpunkt ist noch offen. Bislang fehlt noch eine Datenbasis, um Grenzwerte mit Bezug auf den WHDC diskutieren zu koennen. Die Grenzwertvorschlaege koennen ggf. spaeter fuer den WHDC angepasst werden.
· Der European Load Response Test (ELR) ist zukuenftig entbehrlich, da er urspruenglich nur als „dynamische Ergaenzung“ zum stationaeren ESC vorgeschlagen und im Zuge eines Kompromisses gemeinsam mit dem ESC und dem dynamischen ETC eingefuehrt wurde.
Bei sehr niedrigen Emissionswerten ermoeglicht er keine Aussage.
Der Grenzwert Vorschlag ist in der Abb. 1 dargestellt. Abb.2 zeigt zum Vergleich die bisher
verabschiedeten Grenzwerte fuer NutzfahrzeugMotoren.

Vorschlag für Abgasgrenzwerte Nutzfahrzeuge

Abgasgrenzwerte NFZ Motoren

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