FAQ´s zum Thema „Verkauf von Pflanzenoel als alternativer Kraftstoff“
Verkauf von Pflanzenoel als alternativer Kraftstoff
Pflanzenoele, wie Rapsoel, Sojaoel oder andere Sorten bzw. Mischungen werden fuer den Verbraucher
immer staerker als alternativer Kraftstoff zum Antrieb von Fahrzeugen oder Maschinen verwendet.
Die Nachfrage steigt und der Handel beginnt den Markt zu gestalten.
Dabei werden manchmal die gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht ausreichend beachtet.
Zum Thema Verkauf von Pflanzenoel als alternativer Kraftstoff wurden im Folgenden einige Fragen
vom Landesbetrieb Mess- und Eichwesen Nordrhein-Westfalen zusammengestellt und beantwortet.
Zu den Eigenschaften der Fluessigkeit
Gibt es einen messtechnisch relevanten Unterschied zwischen Biodiesel und Rapsoel?
Als Biodiesel bezeichnet man Rapsmethylester (RME). RME verhaelt sich messtechnischaehnlich wie Diesel, ist also vergleichbar mit den duennfluessigen Mineraloelen, was die
Viskositaet (Zaehfluessigkeit) angeht. Deshalb ist es zulaessig, zum Verkauf von Biodiesel/RME
eine fuer duennfluessige Mineraloele zugelassene Kraftstoffzapfsaeule zu verwenden, wenn sie
zuvor mit dieser Fluessigkeit geeicht wurde.
Welche Viskositaet hat Rapsoel?
Fuer die messtechnischen Eigenschaften ist die dynamische Viskositaet massgeblich.
Waehrend die dynamische Viskositaet von Diesel bei etwa 3 mPa·s liegt, hat Rapsoel bereits
bei 15 °C etwa das 30fache dieses Wertes. Dabei veraendert sich die Viskositaet von Rapsoel
mit geaenderter Temperatur erheblich.
Muss meine Kraftstoffzapfsaeule oder Messanlage eine Heizung fuer das Pflanzenoel haben?
Eine Heizung fuer die Fluessigkeit wird nur dort verlangt, wo sie in der Zulassung
vorgeschrieben ist. Es kann aber technisch durchaus sinnvoll sein, bei Zapfsaeulen und
Tanks, die im Freien stehen, und bei Messanlagen auf Tankwagen, dafuer zu sorgen,
dass diese auch bei niedrigen Temperaturen ordnungsgemaess funktionieren. Die
Abhaengigkeit der Fliessfaehigkeit von der Temperatur wird deutlich in den Diagrammen zur
Viskositaet. Der Gesetzgeber verlangt, dass ueber den zugelassenen Temperaturbereich
(ueblicherweise -10 bis +50°C) die Fehlergrenzen eingehalten werden.
Quelle: Begleitforschung zur Standardisierung von Rapsoel als Kraftstoff fuer pflanzentaugliche
Dieselmotoren in Fahrzeugen und BHKW der TU Muenchen, Bayerische Landesanstalt fuer
Landtechnik, vom August 2000
Zum Verkauf von Pflanzenoel als Kraftstoff
Darf ich zum Verkauf von Pflanzenoel als Kraftstoff eine Diesel-Zapfsaeule verwenden?
Nein, Dieselzapfsaeulen sind von ihrer Bauart her fuer Fluessigkeiten mit einem Viskositaetsbereich
zwischen 0, 3 und 17 mPa·s ausgelegt. Die Zaehler sind fuer hoehere Viskositaeten nicht
zugelassen und geprueft.
Was muss ich beachten, wenn ich eine Kraftstoffzapfsaeule fuer Pflanzenoel aufstellen moechte?
Wird Pflanzenoel ueber eine Kraftstoffzapfsaeule verkauft, so muss die Zapfsaeule fuer diese
Fluessigkeit eine Bauartzulassung zur Eichung besitzen. Elektronische Bauteile muessen
eichamtlich vorgeprueft sein. Die Eichung erfolgt ueblicherweise am Aufstellungsort.
Kann ich Pflanzenoel auch nach Gewicht verkaufen?
Grundsaetzlich spricht Nichts dagegen. Sie benoetigen dann eine geeignete Handelswaage
(Klasse III), die natuerlich auch gueltig geeicht sein muss.
Wie kann ich die Menge mit einfachen Mitteln, sprich ohne teure Technik, messen?
Es gibt geeichte Fluessigkeitsmasse (z.B.: Messeimer, -kannen oder –zylinder).
Zum Transport von Pflanzenoel mittels Tankwagen
Darf ich eine Messanlage fuer duennfluessige Mineraloele oder eine Messanlage fuer Heizoel u. Diesel
zur Belieferung von Kunden mit Pflanzenoel verwenden?
Nein, hier gilt ebenso wie bei den Kraftstoffzapfsaeulen, dass aufgrund der unterschiedlichen
Viskositaeten eine Verwendung dieser Messanlagen nicht zulaessig ist. Messanlagen fuer
pflanzliche oele mit einer Viskositaet von mehr als 20 mPa·s (bei 15 °C) beduerfen der Zulassung
zur Eichung.
Allgemeines
Kann ich mit meinen Kunden vertraglich vereinbaren, auf eine geeichte Messung zu verzichten? Nein, eine vertragliche Regelung kann eine gesetzliche Bestimmung nicht ausser Kraft setzen.
Ist bei einem eingeschraenkten Kreis von Abnehmern (z.B.: Vereinsmitglieder) eine geeichte
Messung erforderlich?
Auch bei einem eingeschraenkten Kreis von Abnehmern findet geschaeftlicher Verkehr statt, da
die erhaltene Menge Kraftstoff bezahlt wird. Deshalb verlangt der Gesetzgeber gueltig geeichte
Messgeraete.
Kann ich die Menge schaetzen?
Eine Schaetzung ist unzulaessig. Werden im geschaeftlichen Verkehr (sprich Handel)
Mengenangaben gemacht, so muessen diese mit geeichten Messgeraeten ermittelt worden sein.
Wenn ich trotzdem eine nicht zugelassene Zapfsaeule oder Messanlage verwende, mache ich
mich dann strafbar?
Die Bereithaltung oder Verwendung einer nicht gueltig geeichten Messanlage ist verboten, stellt
eine Ordnungswidrigkeit dar und ist mit einem Bussgeld von bis zu 10.000,- Euro bewehrt.
Warum kann das Eichamt im Falle des Verkaufs von Pflanzenoel nicht mal ein Auge zudruecken
und so den Einsatz erneuerbarer Energien foerdern?
Das Eichamt hat als staatliche Behoerde auf die Belange des Eichgesetzes zu achten. Dieses
dient nicht nur zum Schutze der Verbraucher, sondern liegt ebenso im Interesse eines lauteren
Handelsverkehrs. Das bedeutet, dass alle Haendler Kraftstoffe unter den gleichen
(messtechnischen) Voraussetzungen verkaufen und nicht Einzelne durch Nichtbeachtung ggf.
wirtschaftliche Vorteile erlangen.
Ausserdem muss das verwendete Messgeraet fuer das Messgut geeignet sein, so dass die
Messsicherheit ueber den gesamten Zeitraum der aufgebrachten Eichgueltigkeitsdauer
gewaehrleistet ist.
Ich habe eine nicht zugelassene Zapfsaeule mit einem Anschluss zu einem mit Pflanzenoel
gefuellten Vorratstank, verwende sie aber nicht.
Auch Messgeraete, die so bereitgehalten werden, dass sie ohne besondere Vorbereitungen in
Gebrauch genommen werden koennen, unterliegen der Eichpflicht.
Wo kann ich weitere Fragen stellen oder zusaetzliche Informationen bekommen?
Das oertlich zustaendige Eichamt wird Ihre Fragen gerne beantworten http://www.eichamt.de .
Mit Fragen zu Bauartzulassungen wenden Sie sich am besten an die PTB – Physikalisch-
Technische Bundesanstalt in Braunschweig (Fachbereich 1.5).

|