Erdgasfahrzeuge: Wirtschaftlichkeit
Die Vorteile von Erdgasfahrzeugen sind einerseits die im Vergleich zu anderen Kraftstoffen niedrigeren Kraftstoffkosten und der ebenfalls geringere Steuersatz fuer den Kraftstoff, andererseits die Erfuellung strenger Abgasnormen, die regelmaeßig zu einer guenstigen Einstufung hinsichtlich der Kraftfahrzeugsteuer fuehrt.
Fuer den Kraftstoff Erdgas senkte die deutsche Bundesregierung durch das „Gesetz zur Fortentwicklung der oekologischen Steuerreform“ aus dem Jahre 2002 den Steuersatz auf Erdgas fuer alle Fahrzeuge im oeffentlichen Straßenverkehr bis zum 31. Dezember 2020 auf 13,90 Euro pro MWh. Am 29. Juni 2006 hat die Bundesregierung mit dem Energiesteuergesetz die Beguenstigung von Erdgas fuer alle Fahrzeuge im oeffentlichen Straßenverkehr bis zum 31. Dezember 2018 beschlossen. Damit wurde die Steuerverguenstigung um 2 Jahre reduziert. Umgerechnet auf den Heizwertvergleich ergibt sich bei Erdgas eine 80prozentige steuerliche Verguenstigung gegenueber den Kraftstoff Superbenzin und gegenueber Diesel um ca. 70 Prozent. Preislich bedeutet dies zurzeit in Deutschland auch einen ueber 40 Cent guenstigeren Kraftstoff je Liter gegenueber bleifreiem Benzin.
Die Kraftfahrzeugsteuer in Deutschland, die sich u. a. nach den Emissionsverhalten der Fahrzeuge richtet, wird bei Erdgasfahrzeugen fast immer nach Klasse D4/Euro 3 oder Euro 4-Abgasnorm bemessen. Je nach Automodell sind einige Fahrzeuge noch steuerbefreit. In der Schweiz soll es 2006/2007 eine Steuerreduktion der Automobilsteuer fuer Erdgasfahrzeuge geben und eine Steuerbefreiung fuer Biogas.
Einige Versicherungsgesellschaften (u. a. Gerling-Konzern) bieten außerdem Sonderrabatte von bis zu 15 % fuer Erdgasfahrzeuge an. Stadtwerke und Gasversorger subventionieren zudem den Neukauf von serienmaeßigen Erdgasfahrzeugen, die in der Regel nicht aelter als vier Jahre sein duerfen, mit Tankguthaben von 800 bis 1500 kg. Beispielsweise E.ON in Deutschland mit 1000 kg Kraftstoff und bis Herbst 2007 in der Schweiz im Versorgungsraum Zuerich auch mit 1.000 kg vom Gasversorger.
Der Grund fuer diese Foerderung durch die Gasversorgungsunternehmen liegt darin, dass Autos gleichmaeßig ueber das ganze Jahr Treibstoff benoetigen. Die Gasversorgungsnetze werden durch diese neuen Verbraucher sehr gleichmaeßig beansprucht – ganz im Gegenteil zu den Heizungskunden, die vor allem an kalten Wintertagen Gas benoetigen. Die Vergleichmaeßigung des Verbrauchs ist fuer die Gasversorger bares Geld wert – viel mehr, als die Foerderung ausmacht. (Die gleiche Logik liegt im Strombereich der Foerderung von Nachtspeicherheizuungen zugrunde, die ebenfalls fuer eine Vergleichmaeßigung der Stromnachfrage rund um die Uhr sorgen.)
Bei einem Vergleichstest der TV-Sendung WiSo des deutschen Fernsehsenders ZDF im Sommer 2005 ermittelte das Wirtschaftsmagazin, dass ein Erdgasfahrzeug, in diesem Fall der Fahrzeugtyp Opel Combo CNG, mit ueber 535 km ueber Land- und Stadtstrassen sowie Autobahnen rund 30 bis 60 Prozent weniger Treibstoffkosten verursacht, als ein Fahrzeug mit Benzin-, Diesel-, Hybrid- oder Autogas-Antrieb. Fahrzeugtypen im Verbrauchstest war ein Opel Combo CNG (1. Platz), ein Peugeot 307 1.6 HDI Diesel (2. Platz), ein Hyundai Matrix mit Autogas (3. Platz), ein Toyota Prius 1.5 mit Hybrid-Antrieb (4. Platz) und ein Volkswagen Golf V 1.6 mit Benzinmotor (letzter Platz). Der Vergleichstest bestaetigte auch das Ergebnis eines Vergleichs zwischen alternativen Antriebsarten in bfp, dem Fachmagazin fuer Fuhrparkbetreiber. Im Mai 2004 trat dort der Opel Astra Caravan CNG gegen den Toyota Prius und Honda Civic IMA mit Hybrid-Antrieb an und das Erdgasfahrzeug lag bei den Treibstoffkosten 50 Prozent unter denen der Hybridfahrzeuge.