Pöl - Tec

Biokraftstoffe & Alternative Energie - Pflanzenoel Bioethanol Umruesten und Tankstellen



 

Steuer und Gesetze

Steuerermaessigungen Begriffsbestimmungen

(1) Als Kraftstoff duerfen vorbehaltlich des § 12 verwendet werden

1. Fluessiggase nach § 1 Abs. 3 Nr. 3 unvermischt mit anderen Mineraloele

a) zum Antrieb von Verbrennungsmotoren in Fahrzeugen bis zum 31. Dezember 2009 zum ermaessigten Steuersatz von 180,32 Euro fuer 1.000 kg,

b) in anderen Faellen zum ermaessigten Steuersatz von 409 Euro fuer 1.000 kg,

2. Erdgas und andere gasfoermige Kohlenwasserstoffe nach § 1 Abs. 3 Nr. 3 zum Antrieb von Verbrennungsmotoren in Fahrzeugen bis zum 31. Dezember 2020 zum ermaessigten Steuersatz von 13,90 Euro fuer 1 MWh.

(2) Zum mittelbaren oder unmittelbaren Verheizen und zur Herstellung von Gasen der Position 2705 der Kombinierten Nomenklatur fuer diese Zwecke duerfen vorbehaltlich des § 12 verwendet werden

1. Gasoele der Unterposition 2710 0069 der Kombinierten Nomenklatur zum ermaessigten Steuersatz von 61,35 Euro fuer 1.000 l, auch fuer beguenstigte Zwecke nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 und 2;

2. andere als die in Nummer 1 genannten Schweroele zum ermaessigten Steuersatz von 25 Euro fuer 1.000 kg, auch fuer beguenstigte Zwecke nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 und 2;

3. Erdgas, Fluessiggase und andere gasfoermige Kohlenwasserstoffe nach § 1 Abs. 3 Nr. 3, alle auch fuer beguenstigte Zwecke nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 und 2,

a) Erdgas und andere gasfoermige Kohlenwasserstoffe, ausgenommen solche nach § 4 Abs. 2 Nr. 1, zum ermaessigten Steuersatz von 5,50 Euro fuer 1 MWh,

b) Fluessiggase zum ermaessigten Steuersatz von 60,60 Euro fuer 1.000 kg;

4. Leichtoele und mittelschwere oele, diese nur zur Herstellung von Gasen der Position 2705 der Kombinierten Nomenklatur, zum ermaessigten Steuersatz von 34,76 Euro fuer 1.000 l.

Dies gilt im Falle der Nummer 1 nur, wenn die Mineraloele, bevor sie erstmalig zum ermaessigten Steuersatz abgegeben werden, mit 5 g N-Ethyl-1-(4-phenylazophenylazo)-naphthyl-2-amin oder 6,5 g N-Ethylhexyl-1-(tolylazotolylazo)naphthyl-2-amin oder 7,4 g N-Tridecyl-1-(tolylazotolylazo)= naphthyl-2-amin oder einem in der Farbwirkung aequivalenten Gemisch aus diesen Farbstoffen und 7,3 g N-Ethyl-N-(2-(1-isobutoxyethoxy)ethyl)azo= benzol-4-amin (Solvent Yellow 124) auf 1.000 kg, jeweils gleichmaessig verteilt, gekennzeichnet werden. Das Kennzeichen wird vom Hauptzollamt unter Widerrufsvorbehalt bewilligt, wenn es unter Verwendung von zugelassenen Dosiereinrichtungen, zugelassenen Ruehrwerken oder zugelassenen vergleichbaren Einrichtungen in Steuerlagern (§ 5) erfolgt. Es unterliegt der amtlichen Aufsicht. In das Steuergebiet verbrachte Mineraloele gelten vorbehaltlich gegenteiliger Feststellung als gekennzeichnet, wenn eine Bescheinigung der fuer den Lieferer zustaendigen Verbrauchsteuerverwaltung, des Herstellers oder des auslaendischen Kennzeichners darueber vorgelegt wird, dass die Mineraloele ausserhalb des Steuergebiets gekennzeichnet worden sind und nach Art und Menge mindestens die in Satz 2 genannten Kennzeichnungsstoffe gleichmaessig verteilt enthalten.

(3) Vorbehaltlich des § 12 duerfen Mineraloele nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1, die nach Absatz 2 Satz 2 bis 4 gekennzeichnet sind, sowie Mineraloele nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 zu den dort jeweils vorgesehenen Steuerermaessigungen zum Antrieb von Gasturbinen und Verbrennungsmotoren in ortsfesten Anlagen verwendet werden, wenn diese Anlagen ausschliesslich

1. der gekoppelten Erzeugung von Waerme und Kraft (Kraft-Waerme-Kopplung) oder

2. der Abdeckung von Spitzenlasten in der oeffentlichen Stromversorgung oder

3. der Stromerzeugung aus gasfoermigen Kohlenwasserstoffen nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe a, die als Entloesungsgase bei der Erdoel- und Erdgasgewinnung anfallen, oder

4. dem leitungsgebundenen Gastransport oder der Gasspeicherung oder

5. der voruebergehenden Stromversorgung im Falle des Ausfalls oder der Stoerung der sonst ueblichen Stromversorgung (Notstromaggregat)

dienen. Im Falle der Nummer 1 haengt die Ermaessigung davon ab, dass im Jahresdurchschnitt mindestens 60 vom Hundert des Energiegehalts des verwendeten Mineraloels in Form der beguenstigt erzeugten Waerme- und mechanischen Energie genutzt werden.

(4) Ortsfest im Sinne dieses Gesetzes sind Anlagen, die waehrend des Betriebes ausschliesslich an ihrem jeweiligen Standort verbleiben.

(5) Das zustaendige Hauptzollamt kann in besonders gelagerten Einzelfaellen eine Steuerbeguenstigung (Steuerfreiheit oder Steuerermaessigung) im Verwaltungswege zu Versuchszwecken auch bei unmittelbarer oder mittelbarer Verwendung von Mineraloel als Kraftstoff gewaehren.

(6) Das zustaendige Hauptzollamt kann im einzelnen Falle die Steuer fuer Leichtoele und mittelschwere oele bis auf 20,00 Euro fuer 1.000 l ermaessigen, wenn diese oele bei der Herstellung oder beim Verbrauch von Mineraloel angefallen sind und im Betrieb verheizt werden, weil sie zur Verwendung als Kraftstoff oder zu einer steuerbeguenstigten Verwendung im Betrieb nicht geeignet sind.

(7) Die Absaetze 1 bis 6 gelten fuer Mineraloele nach § 2 Abs. 1 Satz 2 sinngemaess.

Seitenanfang

 

 

 

 

Energieliga.de
Social Bookmarking
Seite speichern bei: Mr. Wong Seite speichern bei: Webnews Seite speichern bei: Icio Seite speichern bei: Oneview Seite speichern bei: Yigg Seite speichern bei: Linkarena Seite speichern bei: Digg Seite speichern bei: Del.icoi.us Seite speichern bei: Reddit Seite speichern bei: Simpy Seite speichern bei: StumbleUpon Seite speichern bei: Slashdot Seite speichern bei: Netscape Seite speichern bei: Furl Seite speichern bei: Yahoo Seite speichern bei: Blogmarks Seite speichern bei: Diigo Seite speichern bei: Technorati Seite speichern bei: Newsvine Seite speichern bei: Blinkbits Seite speichern bei: Ma.Gnolia Seite speichern bei: Smarking Seite speichern bei: Netvouz Seite speichern bei: Folkd Seite speichern bei: Spurl Seite speichern bei: Google Seite speichern bei: Blinklist

Poel-Tec Die Pflanzenoel Auto Informationsseite Stand:
NEWS: Pflanzenoel Biokraftstoff Biodiesel Alternative Energie Ethanol - Nachrichten  Forum: Auto Pflanzenoel Biokraftstoff Biodiesel Alternative Energie Ethanol    MediaWiki    Die Seiten von Poel-Tec Verlinken
Texte oder Teile davon aus Wikipedia Ihr Inhalt steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation.
Pflanzenoel & Biokraftstoffe - Alternative Energie - Biokraftstoffe & Alternative Energie - Pflanzenoel Bioethanol Umruesten und Tankstellen