Pöl - Tec

Biokraftstoffe & Alternative Energie - Pflanzenoel Bioethanol Umruesten und Tankstellen



 

Steuer und Gesetze - Mineraloelsteuerverordnung

Erlass, Erstattung oder Verguetung der Steuer bei Vermischungen von leichtem Heizoel mit anderem Gasoel

(1) Auf Antrag wird die Steuer fuer nachweislich versteuerte Anteile in Gemischen aus leichtem Heizoel (§ 1 Abs. 1 der Heizoelkennzeichnungsverordnung) und anderem Gasoel bis auf den Betrag nach dem Steuersatz des § 3 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes erlassen, erstattet oder verguetet, wenn die Gemische

1. bei Spuelvorgaengen nach § 10 der Heizoelkennzeichnungsverordnung oder bei vom Antragsteller nachzuweisenden versehentlichen Vermischungen entstanden und

2. nachweislich verheizt oder ermaessigt versteuertem leichtem Heizoel zugefuehrt worden sind.

Dies gilt nicht fuer die Anteile von Gemischen, die bei Kraftstoffkontrollen in Fahrzeugen oder Antriebsanlagen festgestellt worden sind.

(2) Antragsberechtigt ist der Inhaber des Betriebs, der nach § 10 der Heizoelkennzeichnungsverordnung zum Spuelen zugelassen ist, fuer Gemische, die versehentlich entstanden sind, der Verfuegungsberechtigte.

(3) Der Erlass, die Erstattung oder die Verguetung der Steuer ist mit einer Anmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck bei dem fuer den Antragsberechtigten zustaendigen Hauptzollamt zu beantragen. Fuer Betriebe, die regelmaessig Mineraloelsteuer entrichten, gilt § 48 sinngemaess. Andere Betriebe haben die Anmeldung fuer Gemische, die beim Spuelen in einem Kalenderhalbjahr angefallen sind, jeweils bis zum 20. Tag des auf das Kalenderhalbjahr folgenden Monats, fuer Gemische, die versehentlich entstanden sind, unmittelbar nach Feststellung der Vermischung abzugeben, in ihr alle fuer die Bemessung der Erstattung oder Verguetung erforderlichen Angaben zu machen, Unterlagen ueber die Versteuerung und Herkunft der Gemischanteile beizufuegen und die Erstattung oder Verguetung selbst zu berechnen. Die Frist kann vom Hauptzollamt im einzelnen Fall verlaengert werden. Das Hauptzollamt kann monatliche Antraege zulassen, wenn der durchschnittliche Monatsbetrag mindestens 250 Euro betraegt.

Seitenanfang

Mineraloelsteuerverordnung

 

 

 

Energieliga.de
Social Bookmarking
Seite speichern bei: Mr. Wong Seite speichern bei: Webnews Seite speichern bei: Icio Seite speichern bei: Oneview Seite speichern bei: Yigg Seite speichern bei: Linkarena Seite speichern bei: Digg Seite speichern bei: Del.icoi.us Seite speichern bei: Reddit Seite speichern bei: Simpy Seite speichern bei: StumbleUpon Seite speichern bei: Slashdot Seite speichern bei: Netscape Seite speichern bei: Furl Seite speichern bei: Yahoo Seite speichern bei: Blogmarks Seite speichern bei: Diigo Seite speichern bei: Technorati Seite speichern bei: Newsvine Seite speichern bei: Blinkbits Seite speichern bei: Ma.Gnolia Seite speichern bei: Smarking Seite speichern bei: Netvouz Seite speichern bei: Folkd Seite speichern bei: Spurl Seite speichern bei: Google Seite speichern bei: Blinklist

Poel-Tec Die Pflanzenoel Auto Informationsseite Stand:
NEWS: Pflanzenoel Biokraftstoff Biodiesel Alternative Energie Ethanol - Nachrichten  Forum: Auto Pflanzenoel Biokraftstoff Biodiesel Alternative Energie Ethanol    MediaWiki    Die Seiten von Poel-Tec Verlinken
Texte oder Teile davon aus Wikipedia Ihr Inhalt steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation.
Pflanzenoel & Biokraftstoffe - Alternative Energie - Biokraftstoffe & Alternative Energie - Pflanzenoel Bioethanol Umruesten und Tankstellen