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Nachwachsende Rohstoffe als Treibstoff

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EEG erneut in der Diskussion

Die Diskussion über die Ausgestaltung des Erneuerbare Energiengesetzes kommt nicht zur Ruhe. Insbesondere von Seiten der Stromwirtschaft wurde wiederholt Druck auf die Politik ausgeuebt, die aktuelle Regelung unter Hinweis auf die angeblich hohen Kosten für die Verbraucher zu ändern.

Im Fokus der Kritik stehen insbesondere die Windkraft und die Einspeiseverguetung für Photovoltaik. Die Politik hat jedoch klargestellt, dass nicht vor der im Erneuerbare Energiengesetz ohnehin vorgesehenen Überpruefung im Jahr eine Novellierung erfolgen wird. UFOP und DBV vertreten die Position, dass grundsaetzlich die Biomasse aufgrund ihrer vielfaeltigen Verwendungsmoeglichkeiten als Energieträger im Vergleich zu Windkraft und Solarstrom gesondert zu bewerten ist. Zur Nutzung der Energie aus Biomasse müssen und werden unterschiedliche Anlagenkonzepte entwickelt und realisiert für Festbrennstoffe, Biogas und Pflanzenoelbrennstoffe (BHKW). Die Dimensionierung der Anlagen ist an das regional nachhaltig verfuegbare Rohstoffpotenzial gebunden. Zudem führt die Errichtung einer Anlage zu einer dauerhaften Flaechen- und damit Arbeitsplatzbindung. Im Zusammenhang mit der Diskussion über den Novellierungsbedarf des EEG wird deutlich, dass Deutschland die gemessen an anderen EU-Mitgliedstaaten im Sinne der Minimierung der Verguetungshoehe und damit Reduzierung der Belastung der Verbraucherhaushalte attraktivste Regelung eingeführt hat. In Deutschland wird eine Basisverguetung zuzueglich Boni für den Einsatz von nachwachsenden Rohstoffen und der Kraftwaermekopplung gewaehrt. Ein weiterer Technologiebonus soll die Effizienzsteigerung beschleunigen.

Die für 20 Jahre gesetzlich garantierte Einspeiseverguetung ist die entscheidende Voraussetzung für die Investitionssicherheit und damit -bereitschaft. Allerdings ist die Grundverguetung in Abhängigkeit vom Inbetriebnahmejahr der Anlage degressiv gestaffelt, so dass sich die Branche nicht auf einem „Foerderkissen“ ausruhen kann, sondern Kostenreserven bezueglich der Energiepflanzenproduktion als auch auf der Technologieseite in Zukunft mobilisiert werden müssen. Dieser Druck zur Technologieentwicklung wird nach Auffassung von UFOP und DBV auch dem Technologietransfer und damit der Exportfoerderung zu Gute kommen. Eine analoge Regelung haben die Laender Dänemark, Frankreich, Spanien, Griechenland und Österreich eingeführt. Die in den genannten Laendern eingefuehrte Einspeiseverguetungsregel ist also eine angebotseitige Massnahme.

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