Nachwachsende
Rohstoffe als Treibstoff
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EEG erneut in der Diskussion
Die Diskussion über die Ausgestaltung
des Erneuerbare Energiengesetzes
kommt nicht zur Ruhe. Insbesondere
von Seiten der Stromwirtschaft wurde
wiederholt Druck auf die Politik ausgeuebt,
die aktuelle Regelung unter Hinweis
auf die angeblich hohen Kosten
für die Verbraucher zu ändern.
Im Fokus
der Kritik stehen insbesondere die
Windkraft und die Einspeiseverguetung
für Photovoltaik. Die Politik hat jedoch
klargestellt, dass nicht vor der im
Erneuerbare Energiengesetz ohnehin
vorgesehenen Überpruefung im Jahr
eine Novellierung erfolgen wird.
UFOP und DBV vertreten die Position,
dass grundsaetzlich die Biomasse aufgrund
ihrer vielfaeltigen Verwendungsmoeglichkeiten
als Energieträger im
Vergleich zu Windkraft und Solarstrom
gesondert zu bewerten ist. Zur Nutzung
der Energie aus Biomasse müssen
und werden unterschiedliche Anlagenkonzepte
entwickelt und realisiert für
Festbrennstoffe, Biogas und Pflanzenoelbrennstoffe
(BHKW). Die Dimensionierung
der Anlagen ist an das regional
nachhaltig verfuegbare Rohstoffpotenzial
gebunden. Zudem führt die
Errichtung einer Anlage zu einer dauerhaften
Flaechen- und damit Arbeitsplatzbindung.
Im Zusammenhang mit der Diskussion
über den Novellierungsbedarf des EEG
wird deutlich, dass Deutschland die
gemessen an anderen EU-Mitgliedstaaten
im Sinne der Minimierung der Verguetungshoehe
und damit Reduzierung
der Belastung der Verbraucherhaushalte
attraktivste Regelung eingeführt
hat. In Deutschland wird eine Basisverguetung
zuzueglich Boni für den Einsatz
von nachwachsenden Rohstoffen und
der Kraftwaermekopplung gewaehrt. Ein
weiterer Technologiebonus soll die
Effizienzsteigerung beschleunigen.
Die
für 20 Jahre gesetzlich garantierte
Einspeiseverguetung ist die entscheidende
Voraussetzung für die Investitionssicherheit
und damit -bereitschaft.
Allerdings ist die Grundverguetung in
Abhängigkeit vom Inbetriebnahmejahr
der Anlage degressiv gestaffelt, so dass
sich die Branche nicht auf einem „Foerderkissen“
ausruhen kann, sondern
Kostenreserven bezueglich der Energiepflanzenproduktion
als auch auf der
Technologieseite in Zukunft mobilisiert
werden müssen. Dieser Druck zur Technologieentwicklung
wird nach Auffassung
von UFOP und DBV auch dem
Technologietransfer und damit der
Exportfoerderung zu Gute kommen. Eine
analoge Regelung haben die Laender
Dänemark, Frankreich, Spanien, Griechenland
und Österreich eingeführt.
Die in den genannten Laendern eingefuehrte
Einspeiseverguetungsregel ist
also eine angebotseitige Massnahme.
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