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Gesamtwirtschaftliche Bewertung des Rapsanbaus zur Biodieselproduktion in Deutschland

Raps von Stilllegungsflaechen ist fuer inlaendische Biodieselproduktion nicht mehr ausreichend

Zum Annahmengeruest hinsichtlich der landwirtschaftlichen Produktionsebene gehoert, dass auch 2003 an dem eingefuehrten Instrument der Flaechenstilllegung (zur Drosselung der Nahrungsmittelproduktion) festgehalten wird und der Anbau nachwachsender Rohstoffe auf diesen Flaechen gestattet ist. Allerdings ist entsprechend dem Blair-House-Abkommen der Anbau von

oelsaaten auf den sog. Nonfood-Flaechen EU-weit nach wie vor auf einen Umfang begrenzt, der durch den Anfall von 1 Mill. Tonnen Sojaschrotaequivalent vorgegeben ist. Aus diesem Grunde wird fuer Deutschland ein Anbau von Raps auf Nonfood-Flaechen lediglich im Umfang von 350 000 ha veranschlagt. Als Folge eines wachsenden Biodieselmarktes wird angenommen, dass weitere 350 000 ha Raps auf herkoemmlichen Food-Flaechen zur Verwertung fuer Biodiesel angebaut werden. Angesichts hoher oelsaateneinfuhren in den vergangenen Jahren wird fuer das Modell unterstellt, dass es infolge des Rapsanbaus zur Verwendung als Biodiesel zu keiner Einschraenkung des Food-Rapsanbaus kommt, so dass von einer Ausweitung des Rapsanbaus auf nicht stillgelegten Flaechen um 350 000 ha auszugehen ist.

Die wichtigste betriebswirtschaftliche Alternative zur »Nutzung « stillgelegter Flaechen in Deutschland ist die »aktive Begruenung «. Die wirtschaftlichen Ansprueche und Ertraege dieses »Produktionszweiges« sind daher quantitativ im Ansatz zu beruecksichtigen.

Beim Anbau von Raps auf Food-Flaechen wird davon ausgegangen, dass diese Aktivitaet insgesamt gesehen zu Lasten der Getreideerzeugung geht, auch wenn einzelbetriebliche Fruchtfolgeueberlegungen zu anderen Entscheidungen fuehren koennen. Raps steht in den gebraeuchlichsten Fruchtfolgen vor Winterweizen. Eine Einschraenkung von Zuckerrueben oder Silomais, beides Fruechte, die ebenfalls haeufig vor Winterweizen stehen, ist als Folge des Rapsanbaus dagegen nicht anzunehmen. Zuckerrueben werden wegen ihrer grossen relativen Vorzueglichkeit auf jeden Fall im Umfang bestehender Kontingente angebaut. Der Umfang des Silomaisanbaus wird dagegen vom Rauhfutterbedarf in der Rinderhaltung bestimmt. Wenn es dort zu einer Einschraenkung kommen sollte, ist diese nicht ursaechlich der Einfuehrung der Produktionskette Raps – Biodiesel anzulasten. Daraus folgt, dass auch die wirtschaftlichen Ansprueche und Ertraege der »entgangenen« Getreideerzeugung im Ansatz zu beruecksichtigen sind. Dies schlaegt sich nicht nur auf der Ebene der landwirtschaftlichen Erzeugung (z.B. bei den Vorleistungen), sondern auch auf der Ebene der Vermarktung nieder. Auf ueberschuessigen Maerkten bedeutet eine verminderte Getreideproduktion Kostenersparnis bei der Intervention oder der Exporterstattung.

Flaechenbeihilfen und Stilllegungspraemien sind nicht zu beruecksichtigen, da die beiden jeweils konkurrierenden Produktionsverfahren auf Food- wie auch auf Nonfood-Flaechen unter den Bedingungen des Jahres 2003 auch mit den jeweils gleichen Praemiensaetzen bzw. Beihilfen bedacht werden. Damit ergibt sich weder fuer die empfangenden Landwirte noch fuer den Staat ein Unterschied.

In welchem Umfang tatsaechlich Raps zur Biodieselproduktion auf Food-Flaechen angebaut wird und in welchen Regionen dies geschieht, haengt ganz entscheidend von den zu erwartenden Raps- und Getreidepreisen ab und damit von der – regional unterschiedlich zu bewertenden– relativen Vorzueglichkeit der Rapserzeugung gegenueber der von Getreide. Rapsanbau auf– verkuerzt ausgedrueckt – Getreideflaechen wird erst dann in nennenswertem Umfang erfolgen, wenn der Deckungsbeitrag von Raps, erhoeht um dessen Vorfruchtwert, dem Deckungsbeitrag von Getreide entspricht. Die sich einstellende regionale Verteilung kann mit einem Input-Output-Modell nicht ermittelt werden. Anhaltspunkte sind u.a. Untersuchungen der Universitaet Kiel (Langbehn und Plessmann 1998) zu entnehmen, die die relative Vorzueglichkeit von Raps auf verschiedenen Standorten und bei verschiedenen Preiskonstellationen ermitteln.

Fuer die volkswirtschaftlichen Effekte, die von der landwirtschaftlichen Produktionsebene ausgehen, sind die zu unterstellenden Preise fuer Raps und die Alternativfrucht Weizen von massgeblicher Bedeutung. Laesst man die unterstellte Vorleistungsstruktur und die Annahmen ueber die Vorleistungskosten konstant und variiert die genannten Erzeugerpreise, so schlagen diese direkt auf die Deckungsbeitraege durch.

Wie bereits erwaehnt, stellt der Vorfruchtwert von Raps aus einzelbetrieblicher Sicht ein nicht zu vernachlaessigendes Kriterium fuer die Beurteilung der relativen Vorzueglichkeit von Raps in der landwirtschaftlichen Erzeugung dar. Er resultiert aus naturalen Mehrertraegen der Folgekultur, i.d.R. Getreide, sowie aus Kosteneinsparungen bei deren Anbau. Da sich diese »Nebenleistung« der Rapsproduktion monetaer auswirkt, ist sie auch in die volkswirtschaftliche Bewertung einzubeziehen.

Ein haeufig uebersehener Zusammenhang ist, dass infolge der Verdraengung von Getreide durch Raps der Umfang der mit Bluetenpflanzen bestellten Ackerflaechen entsprechend zunimmt. Um eine gute Rapsernte zu erzielen, ist die Praesenz Blueten besuchender Insekten nuetzlich, was weitgehend durch gezielte Aktivitaeten der Imkereiwirtschaft (Aufbau zusaetzlicher Voelker, Transport der Voelker zu den Rapsstandorten) sichergestellt wird. Unter volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten ist daher auch die zurechenbare Honigproduktion als eine durch Erweiterung des Rapsanbaus induzierte Wertschoepfung zu betrachten und in das Gesamtmodell zu integrieren. Allerdings sollte man angesichts der duennen Datenlage zur Imkereiwirtschaft nur mit vorsichtigen Ansaetzen operieren. Fuer den Rapsanbau auf Stilllegungsflaechen wurde kein zusaetzlicher Honigertrag in Ansatz gebracht, weil auch bei den verschiedenen Verfahren der Begruenung Bluetenpflanzen eine nicht geringe Rolle spielen.

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