Foerderung der Nachfrage nach Biokraftstoffen
Die Kommission wird
• 2006 ueber die etwaige ueberarbeitung der Biokraftstoff-Richtlinie berichten. Dieser Bericht befasst sich unter anderem mit Themen wie Festlegung einzelstaatlicher Ziele fuer den Marktanteil von Biokraftstoffen, Auferlegung von Biokraftstoffverpflichtungen und Sicherstellung einer nachhaltigen Produktion;
• die Mitgliedstaaten dazu anhalten, im Rahmen der Biokraftstoffverpflichtungen die Biokraftstoffe der zweiten Generation besonders zu foerdern,• den Rat und das Europaeische Parlament auffordern, den Legislativvorschlag in Bezug auf die Beschaffung umweltfreundlicherer und energieeffizienterer Fahrzeuge – einschliesslich von Fahrzeugen, deren Kraftstoff ein hoher Anteil Biokraftstoff beigemischt ist, – imoeffentlichen Auftragswesen rasch zu genehmigen.
2001 nahm die Kommission eine Mitteilung zusammen mit Legislativvorschlaegen ueber alternative Kraftstoffe fuer den Strassenverkehr an, in der die drei Kraftstoffarten mit dem groessten Entwicklungspotenzial (Biokraftstoffe, Erdgas und Wasserstoff) ausgewiesen waren.
Diese Legislativvorschlaege wurden in geaenderter Form im Jahr 2003 angenommen.
Die Biokraftstoffrichtlinie7 legt als „Bezugswerte“ Marktanteile der Biokraftstoffe von 2 % im Jahr 2005 und von 5,75 % im Jahr 2010 als Ziel fest. Viele Mitgliedstaaten setzen die Richtlinie mittels Kraftstoffsteuerbefreiungen um, was durch die Richtlinie zur Energiebesteuerung8 erleichtert wird. Eine Reihe von Mitgliedstaaten hat juengst Verpflichtungen bezueglich der Biokraftstoffnutzung eingefuehrt, nach denen die Mineraloelunternehmen den Kraftstoffen, die sie auf dem Markt anbieten, einen bestimmten Prozentsatz an Biokraftstoffen zusetzen muessen.
Der fuer 2005 vorgegebene Biokraftstoffanteil von 2 % wurde nicht erreicht. Aufgrund der Zielsetzungen der Mitgliedstaaten haette der Biokraftstoffanteil im guenstigsten Fall lediglich 1,4 % erreichen koennen. Die Kommission hat in sieben Faellen, in denen die Mitgliedstaaten ohne triftigen Grund zu niedrige Ziele festgelegt hatten, Verstossverfahren eingeleitet.
Die Kommission wird 2006 einen Bericht ueber die Umsetzung der Biokraftstoffrichtlinie vorlegen, in dem sie sich mit deren etwaiger ueberarbeitung befasst. In diesem Bericht werden unter anderem die folgenden Punkte behandelt:
– nationale Ziele fuer den Marktanteil von Biokraftstoffen, – Einfuehrung von Verpflichtungen bezueglich der Biokraftstoffverwendung,
– Vorschrift, nach der nur Biokraftstoffe, deren Erzeugung in der EU oder Drittlaendern
den Mindestnachhaltigkeitsnormen entspricht, auf die Ziele angerechnet werden.
Ein Zertifizierungssystem muesste diskriminierungsfrei auf in der EU erzeugte Biokraftstoffe
sowie Einfuhren angewandt werden und den WTO-Bestimmungen entsprechen.
Die Verpflichtungen bezueglich der Biokraftstoffverwendung bieten sich als
vielversprechender Weg an, Schwierigkeiten zu beheben, die sich durch Steuerbefreiungen
ergeben. Sie wuerden ausserdem eine Vorzugsbehandlung derjenigen Biokraftstoffe erleichtern,
mit denen sich eine besonders hohe Treibhausgasreduzierung erreichen laesst, was die
Kommission unterstuetzen moechte.
Aufgrund der Richtlinie zur Energiebesteuerung koennen die Mitgliedstaaten unter
bestimmten Bedingungen fuer Biokraftstoffe Steuererleichterungen oder -befreiungen
gewaehren. Diese Steuernachlaesse gelten als staatliche Beihilfen, die nur mit vorheriger
Zustimmung der Kommission gewaehrt werden duerfen. Die ueberpruefung durch die
Kommission soll unzumutbare Wettbewerbsverfaelschungen verhindern; ihr liegt der
Gemeinschaftsrahmen fuer staatliche Umweltschutzbeihilfen9 zugrunde. Dieser
Gemeinschaftsrahmen traegt den Vorteilen Rechnung, die aus Biomasse erzeugte Energie
gegenueber aus fossilen Kraftstoffen gewonnener Energie aufweist.
Die ueberpruefung soll zudem sicherstellen, dass nicht ueberkompensiert wird, wie dies auch in
der Richtlinie zur Energiebesteuerung verlangt wird. Da vor allem bei Bioethanol die
Produktionskosten sehr unterschiedlich sind, untersucht die Kommission, inwieweit es
moeglich ist, Regelungen so zu verfeinern, dass sie diesen Differenzen Rechnung tragen, ohne
gegen internationale Handelsbestimmungen zu verstossen.
Inwieweit Verpflichtungen zur Lieferung von Biokraftstoffen (in ihren unterschiedlichen
Formen) mit Steueranreizen vereinbar sind, ist eingehend zu pruefen. Durch die
Verpflichtungen duerfte die Notwendigkeit einer steuerlichen Foerderung entfallen und sich die
Moeglichkeit eroeffnen, im Einklang mit dem Verursacherprinzip und dem Aktionsplan der
Kommission im Bereich der staatlichen Beihilfen, der auf weniger und dafuer gezieltere
Beihilfen abzielt, die Hoehe der staatlichen Beihilfen zu senken.
Ausserdem sollte ein Rahmen von Anreizen geschaffen werden, die an die Umweltleistung
einzelner Kraftstoffe gekoppelt sind. Dadurch wuerden marktgestuetzte, nachfrageorientierte
Massnahmen zugunsten von Biokraftstoffen unterstuetzt und gefoerdert. Die geeigneten
politischen Massnahmen koennte u. a. Folgendes umfassen: Foerderung von
Umweltkontrollsystemen fuer Fahrzeugbesitzer, Kennzeichnung nach oekologischen
Gesichtspunkten, Preisdifferenzierung durch Emission- und Produktabgaben, Foerderung der
Umweltqualitaet durch Unterrichtung und Information der Verbraucher und der Erzeuger,
handelbare Emissionslizenzen, Sicherheiten fuer die Einhaltung der Umweltvorschriften, Mittel
und Umweltrisikopruefung bei Bankverfahren.
Ein besonders fruchtbares Feld fuer eine hoehere Biokraftstoffverwendung bieten Fahrzeugflotten
in oeffentlicher oder privater Hand sowie landwirtschaftliche und Schwerlastfahrzeuge, bei
denen Steuerbefreiungen oder –erleichterungen aeusserst erfolgreich dazu gefuehrt haben, die
Verwendung von Kraftstoffen mit einem hohen Biokraftstoffanteil zu foerdern. Fuer landwirtschaftliche Betriebe gibt es nun kleinere Verarbeitungsmaschinen und oelmuehlen, mit
denen Biodiesel kostenguenstig aus landwirtschaftlichen Abfaellen und oelsaaten hergestellt
werden kann. Staedtische und privat betriebene Busflotten erhalten in der Regel spezielle
Kraftstofflieferungen, so dass sie recht einfach auf Biokraftstoffe umsteigen koennen. Ein
weiteres Gebiet, in dem die Nachfrage nach Biokraftstoffen stimuliert werden koennte, sind
Fischereiflotten und –fahrzeuge, die einen potenziellen Markt fuer die Verwendung von
Biodiesel bilden.
Im oeffentlichen Sektor will die Kommission weiterhin fuer die Verwendung von
Biokraftstoffen in diesen speziellen Bereichen werben. Sie hat einen Vorschlag fuer eine Richtlinie
des Europaeischen Parlaments und des Rates ueber die Foerderung sauberer
Strassenfahrzeuge10, einschliesslich solcher, die mit herkoemmlichen Kraftstoffen mit hohem
Biokraftstoffanteil betrieben werden, vorgelegt.
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