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DAS BIOKRAFTSTOFFPOTENZIAL AUSSCHoePFEN
EIN STRATEGISCHES KONZEPT

Expansion der Rohstoffproduktion


Die Kommission wird• die Erzeugung von Zucker zur Bioethanolproduktion sowohl der Regelung fuer den Anbau von nachwachsenden Rohstoffen (Non-Food-Erzeugnisse) auf stillgelegten Flaechen als auch der Energiepflanzenpraemie unterwerfen;• pruefen, ob es sinnvoll ist, mehr Getreide aus bestehenden Interventionsbestaenden zu Biokraftstoffen zu verarbeiten, um die Getreideausfuhren, fuer die Ausfuhrerstattungen gezahlt werden, zu verringern;• bis Ende 2006 die Umsetzung der Regelung fuer Energiepflanzen pruefen;• beobachten, wie sich die Nachfrage nach Biokraftstoffen auf die Preise von Produkten und Nebenerzeugnissen und deren Verfuegbarkeit fuer konkurrierende Branchen sowie in der EU und in Entwicklungslaendern auf die Versorgung mit und die Preise von Lebensmitteln auswirkt;

• eine Kampagne finanzieren, mit der Land- und Forstwirte ueber die Merkmale von Energiepflanzen und die Moeglichkeiten, die ihr Anbau bietet, informiert werden;• einen Forst-Aktionsplan vorlegen, in dem die Nutzung von forstwirtschaftlichen Erzeugnissen zur Energiegewinnung eine grosse Rolle spielen wird;

• ueberpruefen, wie die Rechtsvorschriften ueber tierische Nebenprodukte so geaendert werden koennen, dass alternative Verfahren fuer die Erzeugung von Biokraftstoffen einfacher genehmigt und zugelassen werden koennen;

• die vorgeschlagene Regelung zur Klaerung der Vorschriften fuer die Weiterverwendung von Abfallstoffen anwenden.

Die laufende GAP-Reform wurde 1992 eingeleitet; sie fuehrte zu einer geringeren Preisstuetzung und trug dazu bei, die EU-Agrarproduktion auf allen moeglichen Absatzmaerkten wettbewerbsfaehiger zu machen: Nahrungsmittel, Tierfutter und Non-Food-Zwecke, einschliesslich Biokraftstoffe. Fuer Getreide, das derzeit einer der wichtigsten Rohstoffe fuer die Bioethanolerzeugung in der EU ist, ist dies besonders wichtig. Die Entkopplung der Einkommensstuetzung von der Erzeugung, die 2003 im Rahmen der GAP-Reform eingefuehrt wurde, wird die Versorgung mit Energiepflanzen weiter erleichtern. Namentlich koennen Pflanzen, fuer die bislang nur im Rahmen des Anbaus nachwachsender Rohstoffe auf stillgelegten Flaechen (Non-Food-Regelung) Direktzahlungen gewaehrt wurden, nun ohne Verlust der Einkommensstuetzung auf jeder Flaeche angebaut werden.
Die Flaechenstilllegungspflicht wurde 1992 als Reformmassnahme eingefuehrt, um das Gleichgewicht auf dem Getreidemarkt zu erhalten; sie wurde in die neue einheitliche Betriebspraemienregelung uebernommen. Auf stillgelegten Flaechen darf normalerweise gar nichts angebaut werden, eine Ausnahme bilden Non-Food-Pflanzen (einschliesslich Energiepflanzen), fuer die ein Vertrag oder der Landwirt die Gewaehr dafuer bieten, dass sie als Biomasse verwendet werden.
Vor kurzem konnte eine politische Einigung ueber eine umfassende Reform der Gemeinsamen Marktorganisation fuer Zucker erzielt werden. Fuer den Zuckerruebenanbau zur Erzeugung von Bioethanol gelten auch kuenftig keine Quoten. Die Kommission wird ihren Vorschlag wiederholen, auf den Anbau von Zuckerrueben zur Bioethanolproduktion sowohl die Regelung
fuer den Anbau von nachwachsenden Rohstoffen (Non-Food-Erzeugnisse) auf stillgelegten Flaechen als auch die Energiepflanzenpraemie anzuwenden. Dadurch wuerden sich in der EU neue Absatzmoeglichkeiten fuer Zuckerrueben ergeben.
Im Rahmen ihrer Marktpolitik hat die Kommission die Moeglichkeit genutzt, Alkohol aus der Weindestillation aus Interventionsbestaenden fuer Energiezwecke zu verkaufen. Dies kann aber mit Sicherheit nicht als nachhaltige Quelle fuer die Erzeugung von Biokraftstoffen gelten.
2005 wurde erstmals speziell fuer die Erzeugung von Bioethanol eine Ausschreibung fuer Roggen aus Interventionsbestaenden eroeffnet. Die Kommission wird pruefen, inwieweit es sinnvoll ist, mehr Getreide aus bestehenden Interventionsbestaenden zu Biokraftstoffen zu verarbeiten, um die mithilfe von Ausfuhrerstattungen ausgefuehrte Menge Getreide zu verringern.
Ausserdem wurde 2003 im Rahmen der GAP-Reform eine Sonderbeihilfe fuer Energiepflanzen eingefuehrt. Es kann eine Praemie von 45 EUR je ha gewaehrt werden bei einer garantierten Hoechstflaeche von 1,5 Mio. ha als Haushaltsobergrenze. Sollten die Antraege diese Obergrenze ueberschreiten, so wird die Praemie proportional gekuerzt. Die Kommission muss bis 31. Dezember 2006 Bericht ueber die Energiepflanzenregelung erstatten und je nach Verwirklichung der Zielvorgaben fuer Biokraftstoffe geeignete Vorschlaege vorlegen.
Derzeit werden Biokraftstoffe fast ausschliesslich aus Pflanzen hergestellt, die auch fuer die Ernaehrung genutzt werden koennen. Es wurden Befuerchtungen laut, dass die steigende weltweite Nachfrage nach Biokraftstoffen die Gefahr mit sich bringt, dass in den Entwicklungslaendern weniger Lebensmittel zu erschwinglichen Preisen angeboten werden. Ausserdem stehen Biokraftstoffe mit anderen Branchen im Wettbewerb um die Rohstoffe.
Angesichts dieser moeglichen Probleme wird die Kommission die Auswirkungen der Nachfrage nach Biokraftstoffen eingehend beobachten.
Die Kommission beabsichtigt, eine Kampagne zu finanzieren, mit der Land- und Forstwirte ueber die Merkmale von Energiepflanzen, die Mobilisierung des brachliegenden Potenzials fuer aus forstwirtschaftlichen Erzeugnissen gewonnene Energie und die Moeglichkeiten, die der Anbau von Energiepflanzen bietet, informiert werden sollen.
Die Kommission arbeitet an einem Aktionsplan fuer die Forstwirtschaft, den sie im Laufe des Jahres 2006 genehmigen will und in dem die Energienutzung von Forstmaterial eine wichtige Rolle spielen wird. Dies wird vor allem fuer die Produktion von Biokraftstoffen der zweiten Generation grosse Bedeutung haben.
Organische Abfaelle aus der Papierindustrie, tierische Fette und Nebenprodukte, recyceltes Speiseoel und viele andere Quellen werden viel zu wenig als Energieressourcen genutzt. Die Kommission hat vor kurzem eine thematische Strategie fuer Abfallvermeidung und -recycling14 und einen Vorschlag fuer eine Richtlinie ueber Abfaelle15 vorgelegt. In letzterem schlug die Kommission eine Regelung vor, mit der die Vorschriften fuer die Verwendung von Abfaellen als Sekundaerstoffe, beispielsweise bei der Erzeugung von Biokraftstoffen, festgelegt werden.

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