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DAS BIOKRAFTSTOFFPOTENZIAL AUSSCHoePFEN
EIN STRATEGISCHES KONZEPT

Expansion der Rohstoffproduktion


Die Kommission wird• die Erzeugung von Zucker zur Bioethanolproduktion sowohl der Regelung für den Anbau von nachwachsenden Rohstoffen (Non-Food-Erzeugnisse) auf stillgelegten Flaechen als auch der Energiepflanzenpraemie unterwerfen;• pruefen, ob es sinnvoll ist, mehr Getreide aus bestehenden Interventionsbestaenden zu Biokraftstoffen zu verarbeiten, um die Getreideausfuhren, für die Ausfuhrerstattungen gezahlt werden, zu verringern;• bis Ende 2006 die Umsetzung der Regelung für Energiepflanzen pruefen;• beobachten, wie sich die Nachfrage nach Biokraftstoffen auf die Preise von Produkten und Nebenerzeugnissen und deren Verfügbarkeit für konkurrierende Branchen sowie in der EU und in Entwicklungslaendern auf die Versorgung mit und die Preise von Lebensmitteln auswirkt;

• eine Kampagne finanzieren, mit der Land- und Forstwirte über die Merkmale von Energiepflanzen und die Möglichkeiten, die ihr Anbau bietet, informiert werden;• einen Forst-Aktionsplan vorlegen, in dem die Nutzung von forstwirtschaftlichen Erzeugnissen zur Energiegewinnung eine grosse Rolle spielen wird;

• ueberpruefen, wie die Rechtsvorschriften über tierische Nebenprodukte so geaendert werden können, dass alternative Verfahren für die Erzeugung von Biokraftstoffen einfacher genehmigt und zugelassen werden können;

• die vorgeschlagene Regelung zur Klaerung der Vorschriften für die Weiterverwendung von Abfallstoffen anwenden.

Die laufende GAP-Reform wurde 1992 eingeleitet; sie fuehrte zu einer geringeren Preisstuetzung und trug dazu bei, die EU-Agrarproduktion auf allen moeglichen Absatzmaerkten wettbewerbsfaehiger zu machen: Nahrungsmittel, Tierfutter und Non-Food-Zwecke, einschliesslich Biokraftstoffe. Für Getreide, das derzeit einer der wichtigsten Rohstoffe für die Bioethanolerzeugung in der EU ist, ist dies besonders wichtig. Die Entkopplung der Einkommensstuetzung von der Erzeugung, die 2003 im Rahmen der GAP-Reform eingeführt wurde, wird die Versorgung mit Energiepflanzen weiter erleichtern. Namentlich können Pflanzen, für die bislang nur im Rahmen des Anbaus nachwachsender Rohstoffe auf stillgelegten Flaechen (Non-Food-Regelung) Direktzahlungen gewaehrt wurden, nun ohne Verlust der Einkommensstuetzung auf jeder Flaeche angebaut werden.
Die Flaechenstilllegungspflicht wurde 1992 als Reformmassnahme eingeführt, um das Gleichgewicht auf dem Getreidemarkt zu erhalten; sie wurde in die neue einheitliche Betriebspraemienregelung übernommen. Auf stillgelegten Flaechen darf normalerweise gar nichts angebaut werden, eine Ausnahme bilden Non-Food-Pflanzen (einschliesslich Energiepflanzen), für die ein Vertrag oder der Landwirt die Gewähr dafuer bieten, dass sie als Biomasse verwendet werden.
Vor kurzem konnte eine politische Einigung über eine umfassende Reform der Gemeinsamen Marktorganisation für Zucker erzielt werden. Für den Zuckerruebenanbau zur Erzeugung von Bioethanol gelten auch kuenftig keine Quoten. Die Kommission wird ihren Vorschlag wiederholen, auf den Anbau von Zuckerrueben zur Bioethanolproduktion sowohl die Regelung
für den Anbau von nachwachsenden Rohstoffen (Non-Food-Erzeugnisse) auf stillgelegten Flaechen als auch die Energiepflanzenpraemie anzuwenden. Dadurch wuerden sich in der EU neue Absatzmoeglichkeiten für Zuckerrueben ergeben.
Im Rahmen ihrer Marktpolitik hat die Kommission die Möglichkeit genutzt, Alkohol aus der Weindestillation aus Interventionsbestaenden für Energiezwecke zu verkaufen. Dies kann aber mit Sicherheit nicht als nachhaltige Quelle für die Erzeugung von Biokraftstoffen gelten.
2005 wurde erstmals speziell für die Erzeugung von Bioethanol eine Ausschreibung für Roggen aus Interventionsbestaenden eroeffnet. Die Kommission wird pruefen, inwieweit es sinnvoll ist, mehr Getreide aus bestehenden Interventionsbestaenden zu Biokraftstoffen zu verarbeiten, um die mithilfe von Ausfuhrerstattungen ausgefuehrte Menge Getreide zu verringern.
Ausserdem wurde 2003 im Rahmen der GAP-Reform eine Sonderbeihilfe für Energiepflanzen eingeführt. Es kann eine Praemie von 45 EUR je ha gewaehrt werden bei einer garantierten Hoechstflaeche von 1,5 Mio. ha als Haushaltsobergrenze. Sollten die Antraege diese Obergrenze ueberschreiten, so wird die Praemie proportional gekuerzt. Die Kommission muss bis 31. Dezember 2006 Bericht über die Energiepflanzenregelung erstatten und je nach Verwirklichung der Zielvorgaben für Biokraftstoffe geeignete Vorschlaege vorlegen.
Derzeit werden Biokraftstoffe fast ausschliesslich aus Pflanzen hergestellt, die auch für die Ernaehrung genutzt werden können. Es wurden Befuerchtungen laut, dass die steigende weltweite Nachfrage nach Biokraftstoffen die Gefahr mit sich bringt, dass in den Entwicklungslaendern weniger Lebensmittel zu erschwinglichen Preisen angeboten werden. Ausserdem stehen Biokraftstoffe mit anderen Branchen im Wettbewerb um die Rohstoffe.
Angesichts dieser moeglichen Probleme wird die Kommission die Auswirkungen der Nachfrage nach Biokraftstoffen eingehend beobachten.
Die Kommission beabsichtigt, eine Kampagne zu finanzieren, mit der Land- und Forstwirte über die Merkmale von Energiepflanzen, die Mobilisierung des brachliegenden Potenzials für aus forstwirtschaftlichen Erzeugnissen gewonnene Energie und die Möglichkeiten, die der Anbau von Energiepflanzen bietet, informiert werden sollen.
Die Kommission arbeitet an einem Aktionsplan für die Forstwirtschaft, den sie im Laufe des Jahres 2006 genehmigen will und in dem die Energienutzung von Forstmaterial eine wichtige Rolle spielen wird. Dies wird vor allem für die Produktion von Biokraftstoffen der zweiten Generation grosse Bedeutung haben.
Organische Abfaelle aus der Papierindustrie, tierische Fette und Nebenprodukte, recyceltes Speiseoel und viele andere Quellen werden viel zu wenig als Energieressourcen genutzt. Die Kommission hat vor kurzem eine thematische Strategie für Abfallvermeidung und -recycling14 und einen Vorschlag für eine Richtlinie über Abfaelle15 vorgelegt. In letzterem schlug die Kommission eine Regelung vor, mit der die Vorschriften für die Verwendung von Abfaellen als Sekundaerstoffe, beispielsweise bei der Erzeugung von Biokraftstoffen, festgelegt werden.

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