KFZ Werkstaetten, und wie sich aerger vermeiden laesst:
Wagen persoenlich in der Werkstatt abgeben. Am besten uebergabetermin vereinbaren und mit einem Vertreter der Werkstatt die Arbeiten durchsprechen. So lassen sich Fehler und Missverstaendnisse von Anfang an vermeiden. - Niemals Pauschalauftraege wie etwa TueV-fertig machen erteilen.
Arbeiten einzeln festlegen und eine Kopie der Auftragsbestaetigung verlangen. Schon jetzt nach den zu erwartenden Kosten fragen und ein Limit festlegen. Telefonnummer hinterlassen, falls waehrend der Reparatur weitere Maengel auftauchen oder sich der vereinbarte Preis erhoeht. - Wer verhindern will, dass zum Beispiel Scheibenreiniger nachgefuellt wird, wenn der Behaelter noch fast voll ist oder, dass beim oelwechsel teures Synthetic-oel eingefuellt wird, muss bei der Auftragserteilung diesbezueglich klare Anweisungen erteilen.
Bei groesseren Reparaturen verbindlichen Kostenvoranschlag machen lassen. Er darf nicht ueberschritten werden. Bei einem unverbindlichen Kostenvoranschlag hat die Werkstatt einen Spielraum von 15 bis 20 Prozent. - Bei der Abholung des Fahrzeugs die Rechnung genau lesen. Unklare Rechnungsposten vom Mechaniker erklaeren lassen. Bei Beanstandungen nur unter Vorbehalt zahlen und einen entsprechenden Vermerk auf dem Rechnungsdurchschlag anbringen. Wer die Zahlung vollstaendig verweigert, riskiert, dass die Werkstatt von ihrem Pfandrecht Gebrauch macht und das Fahrzeug nicht herausgibt. Fahrzeug auf moegliche Beschaedigungen oder Verunreinigungen untersuchen. Die Werkstatt haftet fuer fahrlaessige oder vorsaetzliche Beschaedigungen sowie fuer Schaeden bei der Probefahrt. - Reparaturmaengel oder andere Beanstandungen sofort reklamieren.
Im Zweifel Altteile als Beweismaterial aushaendigen lassen. Die Werkstatt haftet fuer Sachmaengel ein Jahr lang. Allerdings: Fuer die Zeit der Nachbesserung steht einem kein Ersatzwagen zu. -Ist keine guetliche Einigung zu erzielen, hilft die Schiedsstelle fuer das Kfz-Handwerk, sofern die Werkstatt Mitglied der Kfz-Innung ist. Dieses Gremium, in dem auch der ADAC vertreten ist, arbeitet kostenlos. Adressen gibt es bei der oertlichen Kfz-Innung, beim ADAC unter Telefon 0 180 5 10 11 12 (0,12 ¬/Min.) oder unter http://www.adac.de. Allein 2004 hatten sich die Kfz-Schiedsstellen mit rund 10 000 Beschwerden zu befassen. Dabei konnten rund 8300 Faelle im Vorverfahren und 670 durch Vergleich beendet werden. In 640 Faellen musste ein Schiedsspruch fuer Klarheit sorgen.
Quelle: (ADAC)