Rechtliches und Auto (KFZ)
Ein Auto, das gar nicht gefahren wurde, ist nicht unbedingt ein Neuwagen!
Nicht jedes Auto, das keinen Kilometer zurueckgelegt hat, ist - rechtlich gesehen - ein Neuwagen.
Ein Auto ist nur dann fabrikneu, wenn es am Tag der Auslieferung noch unveraendert produziert wird, also technisch und ausstattungsmaessig identisch ist und durch ,,Stehen" keine Maengel entstanden sind. Nach Verlassen des Werkes duerfen keine groesseren Maengel aufgetreten sein, die vor Auslieferung repariert werden mussten. Das Auto darf keine ,,ungeklaerte" Strecke, beispielsweise von 150 Kilometern, zurueckgelegt haben.
Bringen Sie einen Bekannten mit zum Gebrauchtwagenkauf. Er kann dann bestaetigen, was besprochen wurde.
Nach deutschem Recht hat naemlich eine muendliche Vereinbarung Vorrang gegenueber einem schriftlichen Vertrag, vorausgesetzt es kann bewiesen werden.
Gibt es neben einem schriftlichen Vertrag auch muendliche Vereinbarungen, so haben diese Vorrang. Eine ,,Schriftformklausel" im Vertrag (,,nur schriftliche Vereinbarungen zulaessig"), ist in diesem Fall wirkungslos. Wichtig: Der Kunde traegt das volle Beweisrisiko.
Wenn Sie Defekte feststellen, die laut Aussage des Verkaeufers nicht vorhanden sein sollten, koennen Sie Minderung des Preises verlangen!
Wenn dem Wagen eine Eigenschaft fehlt, die laut Verkaeufer vorhanden sein sollte, koennen Sie den Kauf rueckgaengig machen.
Erwarten Sie nicht, dass der Haendler Ihnen alle Eigenschaften eines Wagens erklaert. Er ist naemlich nicht zur Aufklaerung verpflichtet.
Der Haendler hat in vielen wichtigen Punkten gar keine Aulklaerungspflicht. Wenn Sie ihn nicht ausdruecklich danach fragen, muss er zum Beispiel von sich aus nicht erwaehnen, dass bald ein neues Modell auf den Markt kommt, oder wichtige technische aenderungen bevorstehen.
Er muss lediglich antworten, wenn er ausdruecklich gefragt wird. ueberlegen Sie deshalb, welche Informationen fuer Sie von besonderer Bedeutung sind und vergessen Sie nicht, den Haendler danach zu fragen. Eine gute Frage ist fast immer zum Beispiel, wie ein bestimmtes Modell bei verschiedenen Tests abschneidet. Vorsicht ist geboten, wenn der Verkaeufer andere Modelle kritisiert oder angibt, dass ihm keine Testberichte bekannt sind. Aktuelle Testberichte zu kennen, gehoert zur Pflicht des Verkaeufers.
Fragen Sie ausdruecklich, ob ein Modellwechsel demnaechst bevorsteht.
Wie in vorherigem Tipp schon erwaehnt wurde, muss ein Verkaeufer von sich aus Sie nicht darueber informieren. Also fragen, fragen und noch mal fragen. Die Frage ueber bevorstehende Modellwechsel ist besonderes wichtig. Lesen Sie mehr darueber im Kapitel ueber den Neuwagenkauf. Wenn naemlich ein neues Modell bald auf den Markt kommt, koennen Sie in der Regel mit hoeheren Rabatten rechnen oder demnaechst das Auto viel preiswerter kaufen.
Wenn Sie Ihren alten Wagen in Zahlung geben, muessen Sie keine Auskuenfte ueber den technischen Zustand geben, egal ob Sie Gutes oder Schlechtes verschweigen
Rechtlich gesehen ist ein Haendler ein Fachmann Ihnen gegenueber. Deshalb hat er seine eigene Pruefungspflicht und ist nicht aulklaerungsbeduerftig.
Wenn Ihr neues Auto erst bestellt werden muss, legen Sie einen spaetesten Lieferungstermin schriftlich fest.
Am besten schreiben Sie den Termin ins Bestellformular. Empfehlenswert ist, gleich neben dem Termindatum einen Grund anzugeben, warum Sie den Wagen unbedingt zu diesem Zeitpunkt brauchen. Das koennte Urlaub sein oder die Tatsache, dass Sie den Wagen geschaeftlich brauchen. Das hilft Ihnen nachher zu beweisen, dass Sie wegen einer spaeteren Lieferung wirklich Schaeden erlitten haben.
Wird die Frist nicht eingehalten, haben Sie Anspruch auf Schadenersatz. Das koennten zum Beispiel die Kosten fuer einen Mietwagen sein.
Wenn sich der Haendler nicht auf einen bestimmten
Liefertermin einlaesst, gilt in der Regel 6 Wochen als
maximale Lieferfrist.
Werden diese 6 Wochen ueberschritten, sollten Sie schriftlich eine Nachfrist setzen, um Ihren Wagen schnellstens zu bekommen.
Der Kaufvertrag gilt als abgeschlossen, wenn ein Verkaeufer ein Bestellformular annimmt.
Achtung! Ab diesen Zeitpunkt koennen Sie nicht mehr von dem Kauf zuruecktreten!
Es ist naemlich ein weilverbreiteter Irrtum, dass von jedem Kaufvertrag innerhalb einer Woche zurueckgetreten werden kann. Nicht von jedem. Sieben Tage Ruecktrittfrist gilt lediglich bei Ratenkaufvertraegen und sogenannten ,,Haustuergeschaeften" (wenn ein Vertreter zu Ihnen nach Hause kommt). Vertrag ist Vertrag und muss erfuellt werden. Und als Vertragsabschluss gilt der Moment, wenn der Verkaeufer eine Bestellung von Ihnen unterschrieben bekommt.
Es gibt aber noch eine Ausnahme. Jede Bestellung muss quittiert oder bestaetigt werden. In der Regel geben die Autohaendler eine Bestellungsbestaetigung nicht sofort, sondern schicken sie mit der Post an den naechsten Tagen. Haben Sie eine Bestellungsbestaetigung innerhalb 4 Wochen nicht bekommen, gilt der Kaufvertrag als nicht abgeschlossen und Sie koennen vom Vertrag zuruecktreten.
Wenn Sie waehrend einer Probefahrt einen Unfall verursacht haben, muessen Sie fuer die Schaeden nicht immer haften.
Der Fahrer haftet nicht immer fuer den Schaden, der durch einen Unfall waehrend einer Probefahrt verursacht wurde. Wenn der Unfall auf nur leichte Fahrlaessigkeit zurueckzufuehren ist, muss der Fahrer nicht zahlen, da er mit dem Haendler fuer diesen Fall stillschweigend einen Haftungsverzicht vereinbart hat. Das gilt etwa, wenn der Unfall auf Fehlbedienung beruht.
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